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   LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06   

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LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06 (https://dejure.org/2009,75445)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13.08.2009 - 4 O 91/06 (https://dejure.org/2009,75445)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13. August 2009 - 4 O 91/06 (https://dejure.org/2009,75445)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06

    Pflichtverletzung eines Testamentvollstreckers i.R.d. Abwicklung eines Nachlasses

    Auszug aus LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06
    Dieser Schaden werde jedoch in einem anderen anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Dortmund, 4 O 78/06 geltend gemacht.

    Im Parallelverfahren 4 O 78/06 werde durch die dortigen Kläger der Schaden des hiesigen Klägers zu 4) H vollständig geltend gemacht.

    Gleiches gelte für die Argumentation der Kläger bezüglich der Anwendung des § 35 EStG a.F. Auch insoweit sei dieser Schaden Gegenstand des Verfahrens 4 O 78/06.

    Das Gericht hat die Akten 4 O 78/06 und 12 O 63/05 des Landgerichts Dortmund beigezogen.

    Zwar ist es zutreffend, dass dieser Sachverhalt durch die Kläger - mit Ausnahme der Klägerin zu 5), Frau L2, schon im Verfahren 4 O 78/06 geltend gemacht wird und es sich ausweislich der beigezogenen Akte um das ältere Verfahren handelt.

    Es bedürfte - wie auch im Verfahren 4 O 78/06 - der Einholung eines Gutachtens, um die Frage klären zu können, ob eine Pflichtverletzung vorliegen könnte oder nicht.

    Im Verfahren 4 O 78/06 machen die hiesigen Kläger - mit Ausnahme der Klägerin zu 5) - teilweise ihren Schaden ebenfalls im Wege des Hilfsvorbringens geltend.

    Rechtshängig wurden die Ansprüche im dortigen Verfahren mit Schriftsatz vom 10.03.2006, Bl. 134 der Doppelakte 4 O 78/06, der dem Beklagten dort ausweislich des Empfangsbekenntnisses, Bl. 164 der dortigen Beiakte, am 24.03.2006 zugestellt worden ist.

    Im Verfahren 4 O 78/06 wurde bereits die unter gleichem Datum (19.10.2006) erhobene und bei Gericht ebenfalls am 23.10.2006 eingegangene Widerklageschrift des Beklagten auf Feststellung, dass die den Klägern mit der Klage verfolgten Ansprüche nicht zustehen, dem Beklagten am 25.10.2006 durch Übergabe im Rahmen der mündlichen Verhandlung zugestellt (vgl. Bl. 290 der Doppelakte 4 O 78/06).

  • LG Dortmund, 10.07.2007 - 12 O 63/05

    Anspruch eines Erben gegen einen Testamentvollstrecker wegen angeblicher

    Auszug aus LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06
    Insoweit sei ebenfalls vor dem Landgericht Dortmund ein weiterer Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 12 O 63/05 anhängig.

    Dieser Sachverhalt werde im Verfahren 12 O 63/05 bereits geltend gemacht und könne nicht Gegenstand eines Schadensersatzanspruches im hiesigen Verfahren sei.

    Das Gericht hat die Akten 4 O 78/06 und 12 O 63/05 des Landgerichts Dortmund beigezogen.

    In Höhe von je 1.500 EUR der Kläger zu 1), 2), 5) und 6) geht das Gericht von der Unzulässigkeit des Hilfsantrages wegen anderweitiger rechtskräftiger Entscheidung aus, da in diesem Umfang bereits im Verfahren 12 O 63/05 hierüber eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.

    Durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11.05.2007 (Bl. 259 ff d. Beiakte 12 O 63/05) wurde die Klage abgewiesen.

    Die Kläger sind bereits im Rahmen der Berufungsinstanz des Verfahrens 12 O 63/05 darauf hingewiesen worden, dass die Hypothekenforderung doch aus der dem Finanzamt vorgelegten Bilanz bekannt war.

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Auszug aus LG Dortmund, 13.08.2009 - 4 O 91/06
    Durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.08.2008 (10 U 86/07) wurde die Berufung hiergegen rechtskräftig zurück gewiesen.
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen Zivilverfahren 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm machen die Kläger zu 1), 2), 3), 5) und 10) Schadensersatzansprüche wegen der Liquidation der nachlasszugehörigen J AG, wegen der im Dezember 1996 veranlaßten Veräußerung von deren Liegenschaft in M2 und wegen einer Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Anderes gilt nur, soweit mit dem Schriftsatz vom 08.06.2012 unter "Umstellung der Klagebegründung" die streitgegenständliche Zahlungsforderung nun auf Sachverhalte gestützt worden ist, die bereits seit dem Jahr 2006 Prozessgegenstand des Parallelverfahrens 4 O 91/06 - LG Dortmund = 10 U 109/09 - Oberlandesgericht Hamm sind.

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   LG Hagen, 24.04.2007 - 4 O 91/06   

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